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Was ist unter Mitarbeiterbeteiligung zu verstehen?

Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein Konzept, bei dem es im weitesten Sinne um die Teilhabe der Mitarbeiter im und am Unternehmen in unterschiedlichen Ausprägungsformen geht. Dazu zählen die Kapitalbeteiligung, die Erfolgsbeteiligung und die Mitarbeiterpartizipation.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Mitarbeiterbeteiligung als Bezeichnung für die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens verwendet, also die Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Praktizierte Formen in Deutschland

Belegschaftsaktien (Bsp. Siemens) ca. 0.9 Mio. Mitarbeiter
in 700 Unternehmen
Stille Beteiligung (Bsp. Claas) und
Genussrechte (Bsp. Hoppecke)
ca. 1.1 Mio. Mitarbeiter
in 3.500 Unternehmen
Gesamt 2 Mio. Mitarbeiter
in 4.200 Unternehmen
[Schätzung AGP e.V. 2015]  
Weitere seltene Formen: Mitarbeiter-Guthaben, Genossenschaften, GmbH-Anteile,
Mitarbeiter-Darlehen
 

Verbreitung in Deutschland

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beteiligen lediglich 2 % der deutschen Unternehmen ihre Beschäftigten am Kapital. [IAB Betriebspanel 2009]

Gründe für geringe Verbreitung

Falsche, aber weit verbreiteter Vorbehalt: Mitarbeiterbeteiligung = Mitbestimmung.
Geringe steuerliche Förderung Verdrängung durch betriebliche Versorgungsleistungen (bAV).

Staatliche Förderung in Deutschland

Steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 39 EStG
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Vermögensbeteiligung am Unternehmen bis zu 360 € pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei überlassen. Handelt es sich bei der Überlassung um eine Entgeltumwandlung so herrscht lediglich Steuerfreiheit.

Förderung nach 5. Vermögensbildungsgesetz
Erwirbt der Arbeitnehmer Anteile am arbeitgebenden Unternehmen aus eigenen Mitteln, so erhält er auf den max. Betrag von 400 € eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % in dem entsprechenden Jahr. Vorraussetzungen sind eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro / 40.000 Euro und eine Sperrfrist der Anlage von sieben Jahren bei sechsjähriger Einzahlung.

Warum Mitarbeiterbeteiligung?

Mitarbeiterbeteiligung fördert eine positive Leistungskultur, denn:
… durch materielle Anreize in Form von erfolgsabhängigen Vergütungen und Gewinnbeteiligung wird unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter gefördert und es entwickelt sich mehr Engagement und Identifikation im Unternehmen.

Mitarbeiterbeteiligung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, denn:
… durch eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die die Mitarbeiter am gemeinsam erzielten Unternehmenserfolg beteiligt und sie am unternehmerischen Geschehen teilhaben lässt, findet und bindet man exzellente Mitarbeiter.

Mitarbeiterbeteiligung fördert eine gleichmäßigere Vermögensverteilung, denn:
…durch die Teilhabe von breiten Bevölkerungskreisen am Kapital der Unternehmen wird auch nichtselbständigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine relevante Vermögensbildung ermöglicht.

© Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung - AGP