FAQ

Lässt sich eine Mitarbeiterbeteiligung auch in mittelständischen
Unternehmen umsetzen?
Ja, gerade eigentümergeführte Unternehmen bieten aufgrund ihrer
besonderen Unternehmenskultur die besten Voraussetzungen.

Verliere ich als Unternehmer einen Teil meiner Eigenständigkeit?
Nein, die im Mittelstand vorwiegend praktizierten Beteiligungsformen
begründen weder eine gesellschaftsrechtliche Mitsprache noch eine
Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit.

Ist die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung sehr
aufwändig und teuer?
Nein, der Aufwand für die Einführung, Kommunikation und Pflege eines
Modells ist überschaubar und auch – wie die vielen Praxisbeispiele zeigen-
für kleine Unternehmen ohne weiteres zu leisten.

Sind die Beteiligungsmodelle mit hohem Verwaltungsaufwand
und Bürokratie verbunden?
Nein, jedes Unternehmen, das über eine Personalbuchhaltung verfügt,
kann auch eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung selbst verwalten. Darüber
hinaus gibt es Dienstleister, die das auch kostengünstig übernehmen.

Wie wird die Mitarbeiterbeteiligung finanziert?
Das Geld kommt in erster Linie von den Mitarbeitern und die Unternehmen
leisten in der Regel einen „Zuschuss“. In vielen Fällen werden Mittel aus
einer Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter im Unternehmen z.B. als stilles
Gesellschafterkapital angelegt.

Gibt es dafür eine staatliche Unterstützung?
Ja, das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG) aus dem Jahr 2009
ermöglicht beispielsweise eine steuer- und sozialabgabenfreie „Überlassung“
des Arbeitgebers von bis zu 360 € pro Jahr an jeden Mitarbeiter.

Ist eine Mitarbeiterbeteiligung ein Hindernis beim Verkauf des
Unternehmens oder bei der Übertragung auf meine Nachfolger?
Nein, im Gegenteil: Mitarbeiterbeteiligung ist ein Nachweis für eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit, die das Unternehmen nachhaltig stärkt.
Die allermeisten Übernahme-Interessenten wissen das zu schätzen.

© Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung - AGP