MitarbeiterkapitalbeteiligungsGesetz

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen werden durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsGesetz (MKBG) steuerlich stärker begünstigt:

Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Unternehmensanteile bis zu einer Höhe von 360 € p.A. steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn ein entsprechendes Angebot allen Mitarbeitern, die länger als ein Jahr beschäftigt sind, offen steht (Gleichbehandlungsgebot) und wenn die Überlassung nicht mit Ansprüchen der Mitarbeiter verrechnet werden (Entgeltumwandlungsverbot).

Darüber hinaus können als vermögenswirksame Leistung zusätzlich bis zu 400 € pro Jahr und Mitarbeiter eingebracht werden. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt dann 20 %, wenn die Einkommensgrenzen von 20.000 € für Alleinverdiener bzw. 40.000 € für Verheiratete nicht überschritten werden.

Trotz mancher Einschränkungen bietet das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsGesetz Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Bei Inanspruchnahme aller Förderungen wird schon nach einer Laufzeit von wenigen Jahren und erst recht bei einer längeren Laufzeit erhebliches Kapital aufgebaut – als Beitrag zur Vermögensbildung der Mitarbeiter und zur Stärkung des Kapitals der Unternehmen.


Entgeltumwandlung möglich

MitarbeiterkapitalbeteiligungsGesetz (MKBG) - Der Gesetzgeber hebt das Entgeltumwandlungsverbot des § 3,39 EStG auf.

Nach der seit 2010 gültigen Regelung können nun auch Teile des Gehalts oder der Sonderzahlungen bis zum Betrag von 360 € pro Jahr gemäß § 3,39 EStG im Unternehmen als Kapitalbeteiligung "stehen gelassen werden".

Dieser Betrag ist dann allerdings nur steuerfrei, nicht aber sozialabgabenfrei.

Im Klartext:

Die On-Top-Leistung des Arbeitgebers nach § 3,39 EStG („Überlassung“) ist und bleibt steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Eigenleistung des Mitarbeiters aus Lohn und Gehalt („Entgeltumwandlung“) ist lediglich steuerfrei, Sozialversicherungsbeiträge müssen entrichtet werden.

Es bleibt beim Höchstbetrag von 360 € pro Jahr; unabhängig davon, ob der Betrag durch Überlassung, Entgeltumwandlung oder beides aufgebracht wird.

Weitere Informationen dazu: AGP-Mitteilungen 1-2010 [653 KB]

Materialien zum MKBG

Zur aktuellen Neufassung des § 3,39 EStG / MitarbeiterkaptalbeteiligungsGesetz

MKBG 2010 - Stellungnahme der AGP [1.642 KB]


Zum MitarbeiterkapitalbeteiligungsGesetz 2009

MKBG 2009 - Hintergründe und Fakten [557 KB]

MKBG 2009 - Stellungnahme der AGP [79 KB]

MKBG 2009 - Leitfaden der BDA [753 KB]




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