Mitarbeiterbeteiligung

ist ein umfassendes unternehmerisches Führungskonzept, dass eine partnerschaftliche Unternehmenskultur schafft, die es allen leicht macht, mitzumachen, ihre Ideen, ihre Kraft und ihre Initiative einzubringen und mit Freude dabei zu sein.

Mitarbeiterbeteiligung verbessert nicht nur die Performance eines Unternehmens und befördert weitere Erfolgsfaktoren wie die Finanzierung und die Kostenflexibilität. Für eine Vielzahl von Unternehmen -vom KMU bis zum Großkonzern- stellt die Mitarbeiterbeteiligung vielmehr einen wichtigen Baustein einer zeitgemäßen Personal- und Unternehmensführung dar. So wird die Mitarbeiterbeteiligung vermehrt in Nachhaltigkeits- und CSR-Konzepten integriert und bewusst für die eigene Innen- und Außendarstellung sowie das Image als Arbeitgeber und Lieferant eingesetzt.

Mitarbeiterbeteiligung fördert eine positive Leistungskultur, denn:
...
durch Freiräume für eigenständiges Handeln und Beteiligung an den betrieblichen Prozessen entwickelt sich mehr Engagement, Identifikation und Vertrauen im Unternehmen.
... durch materielle Anreize in Form von erfolgsabhängigen Vergütungen und Gewinnbeteiligung wird unternehmerisches Denken und Handeln der Mitarbeiter gefördert.

Mitarbeiterbeteiligung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber, denn:
...
durch eine partnerschaftliche Unternehmenskultur, die es allen ermöglicht mitzumachen, die eigenen Ideen und Kräfte mit einzubringen und mit Freude dabei zu sein, findet und bindet man exzellente Mitarbeiter.

Mitarbeiterbeteiligung zeigt gesellschaftliches Unternehmertum, denn:
...
durch die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg und am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens wird Engagement fair belohnt und die Vermögensbildung der Mitarbeiter gefördert.

Kapitalbeteteiligung

Bei der Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital legen Arbeitnehmer Teile ihrer Vergütung oder auch einer Erfolgsbeteiligung im Arbeit gebenden Unternehmen an und erhalten als Gegenleistung eine Rendite. Neben vielen personal- und finanzwirtschaftlichen Vorteilen, gilt die Verbesserung der Eigenkapitalbasis für die Unternehmen als zentrales Motiv bei der Einführung solcher Modelle.

Eigenkapitalbeteiligungen sind in Form von Belegschaftsaktien und GmbH-Anteilen möglich, die allerdings an die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gebunden sind.

Darüber hinaus können Unternehmen aller Rechtsformen Stille Beteiligungen und Genussrechte zur Stärkung der Kapitalbasis einführen. Bei diesen so genannten Mischformen bzw. Mezzanine-Beteiligungen kommt es auf die Ausgestaltung des Beteiligungsmodells an, ob das Mitarbeiterkapital (wirtschaftlich) eher dem Fremd- oder eher dem Eigenkapital zuzurechnen ist.

Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter ist nicht nur eine wichtige „Vorstufe“ zur Kapitalbeteiligung, sondern vielmehr ein eigenständiges Konzept, bei dem die Leistungen des einzelnen Mitarbeiters, bestimmter Mitarbeitergruppen und der gesamten Belegschaft mit einem zusätzlichen Bonus in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens honoriert werden.

Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, die Höhe von Sonderzahlungen an die Mitarbeiter an betriebswirtschaftliche Kenngrößen – bspw. die Umsatzrendite - zu knüpfen. Dies führt in wirtschaftlich guten Zeiten zu höheren Ausschüttungen an die Mitarbeiter und bei schlechterer Geschäftslage zu einer Absenkung, die das Unternehmen wiederum von Personalkosten entlastet. Dadurch werden Unternehmen flexibler und Arbeitsplätze sicher.

Darüber hinaus können mit den Mitarbeitern Zielvereinbarungen getroffen oder Leistungsbeurteilungen vereinbart werden, die dann Grundlage für ihren individuellen Anteil an der Sonderzahlung bzw. der Erfolgsbeteiligung sind. Gleichzeitig kann das Unternehmen so gezielt innerbetriebliche Verbesserungsprozesse anstoßen, die Mitarbeiter zu mehr eigenverantwortlichem Handeln motivieren und unternehmerisches Denken fördern und honorieren.


Partnerschaftliche Unternehmenskultur

Eine partnerschaftliche Unternehmenskultur ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sich die Leistungsfähigkeit sämtlicher Mitarbeiter vollständig entfalten kann und sie ihr Wissen, ihr Können und ihren Willen für den Erfolg des Unternehmens einbringen.

Wesentliche Erfolgsfaktoren sind:

- Wechselseitiges Vertrauen zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft,

- Vertrauen in die wirtschaftliche Prosperität des Unternehmens und in die Unternehmensführung,

- offene Information und Kommunikation,

- Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zielsetzungen des Unternehmens sowie

- Einbeziehung der relevanten Personen und Personengruppen – ggf. des Betriebsrates - in die Entwicklung und
Umsetzung des Beteiligungsmodells.




Lässt sich eine Mitarbeiterbeteiligung auch in mittelständischen
Unternehmen umsetzen?
Ja, gerade eigentümergeführte Unternehmen bieten aufgrund ihrer
besonderen Unternehmenskultur die besten Voraussetzungen.

Verliere ich als Unternehmer einen Teil meiner Eigenständigkeit?
Nein, die im Mittelstand vorwiegend praktizierten Beteiligungsformen
begründen weder eine gesellschaftsrechtliche Mitsprache noch eine
Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit.

Ist die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung sehr
aufwändig und teuer?
Nein, der Aufwand für die Einführung, Kommunikation und Pflege eines
Modells ist überschaubar und auch – wie die vielen Praxisbeispiele zeigen-
für kleine Unternehmen ohne weiteres zu leisten.

Sind die Beteiligungsmodelle mit hohem Verwaltungsaufwand
und Bürokratie verbunden?
Nein, jedes Unternehmen, das über eine Personalbuchhaltung verfügt,
kann auch die Mitarbeiterbeteiligung selbst verwalten. Darüber
hinaus gibt es Dienstleister, die das auch kostengünstig übernehmen.

Wie wird die Mitarbeiterbeteiligung finanziert?
Das Geld kommt in erster Linie von den Mitarbeitern und die Unternehmen
leisten in der Regel einen „Zuschuss“. In vielen Fällen werden Mittel aus
einer Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter im Unternehmen z.B. als stilles
Gesellschafterkapital angelegt.

Gibt es dafür eine staatliche Unterstützung?
Ja, das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG) aus dem Jahr 2009
ermöglicht beispielsweise eine steuer- und sozialabgabenfreie „Überlassung“
des Arbeitgebers von bis zu 360 € pro Jahr an jeden Mitarbeiter.

Ist eine Mitarbeiterbeteiligung ein Hindernis beim Verkauf des
Unternehmens oder bei der Übertragung auf meine Nachfolger?
Nein, im Gegenteil: Mitarbeiterbeteiligung ist ein Nachweis für eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit, die das Unternehmen nachhaltig stärkt.
Die allermeisten Übernahme-Interessenten wissen das zu schätzen.

© Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung - AGP